Die Immobilienhochschule
|   DIE Immobilienanalyse

Neuregelungen für den Share Deal – Wie die Grunderwerbsteuer ihren Kern verliert

Bildquelle: EBZ /Sascha Kreklau

Der Gesetzgeber hat noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl eine Reform der grunderwerbsteuerlichen Regelungen zum sog. Share-Deal, d.h. Anteilskäufen von Grundbesitzgesellschaften, beschlossen. Diese Regelung ist bereits zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Neben einer Absenkung der kritischen Beteiligungsgrenze auf 90% kam es auch zur Einführung eines neuen Tatbestands für Kapitalgesellschaften, nämlich den 90%igen Anteilseignerwechsel innerhalb von zehn Jahren. Während die übrigen „Share-Deal-Klauseln“ des Grunderwerbsteuerrechts durchaus eine Rechtfertigung besitzen, verlässt das Grunderwerbsteuerrecht mit diesem neuen Tatbestand die bis-herige steuerliche Fundierung. Dies bedeutet eine Verschiebung, wenn nicht gar einen Verlust des eigentlichen Kerns der Grunderwerbsteuer.

Pdf          als Word anfragen          Bild

Zurück