Die Immobilienhochschule

Auslandspraktikum mit Erasmus+

Mit dem ERASMUS+-Mobilitätsprogramm können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden, die Bestandteil des Studiums sind.

Ein ERASMUS-Auslandspraktikum kann an in einer Einrichtung oder einem Unternehmen in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei und in Serbien abgeleistet werden. Aktuell können auch noch Aufenthalte in Großbritannien gefördert werden. Eine Förderung über ERASMUS+ für die Schweiz ist zurzeit nicht möglich.

An folgenden Einrichtungen können keine Praktika mit ERASMUS+ gefördert werden:

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

©Mynd/DAAD

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Weitere einzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Bewerbungsverfahren."

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem (Learning Agreement)
  • Akademische Anerkennung des erfolgreich absolvierten Praktikums durch ECTS für das Modul "Praxisphase", oder Anerkennung als freiwilliges Praktikum im Diploma Supplement
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Finanzieller Zuschuss, je nach Zielland (siehe Fördersätze)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
  • Sonderzuschüsse für Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit ins Ausland nehmen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (sprachlich, organisatorisch) u. a. die Möglichkeit, einen kostenlosen Online-Sprachkurs in der Arbeitssprache zu absolvieren
  • Sie sind an der EBZ Business School immatrikuliert. Sie können auch als Graduierte/r für ein Praktikum gefördert werden, das innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss stattfindet. Dann müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben, zum Praktikumsbeginn exmatrikuliert sein.
  • Sie benötigen eine verbindliche Zusage der Praktikumsinstitution.
  • Ihr Praktikum dauert mindestens 2 Monate = 60 Tage. Die Förderung endet nach maximal 12 Monaten.
  • Sie haben ihre 12 Monate Erasmus+-Förderung pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) noch nicht ausgeschöpft. Pro Studienphase steht Ihnen ein Kontingent von 12 Monaten zur Verfügung, die Sie maximal gefördert werden können. Auslandsstudium und -praktikum zählen dabei gleichermaßen.
  • Die Tätigkeiten während des Praktikums haben einen inhaltlichen Bezug zu Ihrem Studium.
  • Sie haben ausreichend Kenntnisse der Arbeitssprache (mind. B1-Niveau).

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Fördersumme besteht!

  • Gruppe 1 (monatlich 555 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.
  • Gruppe 2 (monatlich 495 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 435 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Sie müssen sich für die Zeit des Auslandspraktikums extra versichern.

Krankenversicherung
Die nationale Krankenversicherung bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.

Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie während des Auslandsaufenthaltes verursachen (unabhängig davon, ob Sie sich dabei bei der Arbeit befinden oder nicht). In den einzelnen Ländern, die sich an transnationaler Lernmobilität für Praktika beteiligen, gelten unterschiedliche Haftpflichtregelungen. Sie laufen daher Gefahr, nicht abgedeckt zu sein.

Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung deckt Schäden zulasten von Mitarbeiter/innen durch Arbeitsunfälle ab. In vielen Ländern sind Mitarbeiter/innen bei Arbeitsunfällen versichert. Der Umfang, in dem Sie durch dieselbe Versicherung abgedeckt sind, kann sich jedoch in den einzelnen Ländern unterscheiden, die sich an Programmen der transnationalen Lernmobilität beteiligen.

DAAD-Gruppenversicherung
Für alle Teilnehmende am Erasmus+-Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz bietet.

Sie können sich laufend bewerben, jedoch muss Ihre Bewerbung mindestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn im International Office vorliegen.

Bewerbungsunterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular auf ERASMUS+-Förderung für ein Auslandspraktikum
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (Umfang: 1 Seite)
  • Aktuelle Notenübersicht
  • Learning Agreement (unterschrieben von Ihnen und vonseiten des aufnehmenden Unternehmens, digitale Unterschriften/Scans werden akzeptiert)
  • Immatrikulationsbescheinigung

Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an erasmus@ebz-bs.de oder reichen Sie sie im International Office persönlich oder postalisch ein.

Die EBZ Business School trifft die Auswahl für ein Erasmus+-Stipendium bei begrenzten Fördermitteln nach fairen und transparenten Kriterien:

  • Pflicht- oder freiwilliges Praktikum
  • Qualität des Motivationsschreibens
  • Akademische Leistungen
  • Bisherige Förderung

Grant Agreement

Nach vollständigem Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir diese und schicken Ihnen im Falle einer positiven Entscheidung einen Stipendienvertrag (Grant Agreement) zu. Das Grant Agreement regelt Ihre Rechte, Pflichten sowie die Laufzeit und Höhe Ihres Stipendiums. Bringen Sie es unterschrieben im Original zurück zu uns (persönlich, postalisch). Da es sich hier um einen Vertrag handelt, können wir Scans leider nicht akzeptieren.

Danach erhalten Sie die erste Rate Ihres Stipendiums in Höhe von 80 % des Gesamtstipendiums ausbezahlt.

OLS-Sprachtest (obligatorisch) und -Sprachkurs (freiwillig)

Vor Beginn des Praktikums müssen Sie über das Erasmus+ OLS-System einen Online Sprachtest für Ihre Arbeitssprache oder die Landessprache absolvieren. Sie erhalten automatisch eine Aufforderung per Mail dafür.

Je nach Ihrem Ergebnis haben Sie dann die Möglichkeit, einen OLS-Online-Sprachkurs zu absolvieren. Dieser Sprachkurs ist kostenlos und besonders im Alltag hilfreich, wenn z.B. die Landessprache eine andere als die Arbeitssprache ist. Sprachtests und -kurse (mindestens für das A1-Niveau) werden für alle 24 Sprachen der Europäischen Union angeboten.

Bei Änderungen der Praktikumsbedingungen:

  • Füllen Sie unverzüglich das Learning Agreement During the Mobility (S.2) und schicken Sie es zurück an uns.

Kurz vor Ende des Aufenthaltes:

  • Lassen Sie sich das Learning Agreement After the Mobility (S.3) vom Praktikumsgeber unterzeichnen
  • Lassen Sie sich ggf. qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellen

Um die 2. Rate des Erasmus+-Stipendiums in Höhe von 20% der Fördersumme zu erhalten:

  • Reichen Sie das Learning Agreement After the Mobility (S.3) im International Office ein, aus dem die tatsächliche Dauer des Praktikums hervorgeht. Alternativ kann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis eingereicht werden.
  • Absolvieren Sie den 2. OLS-Test der EU.
  • Füllen Sie den Online-Fragebogen der EU aus.
  • Reichen Sie gerne einen Erfahrungsbericht ein. Wenn Sie Ihre Erfahrungen auch anderen Studierenden zugänglich machen wollen, senden Sie uns bitte auch eine anonymisierte Form zu. Wir stellen Ihren Erfahrungsbericht auf Moodle zur Verfügung.