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Berliner Mietendeckel nichtig

Dr. Günter Vornholz, Professur für Immobilienökonomie an der EBZ Business School

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig und damit nichtig ist. Schon sind vielfach Kommentierungen zu lesen, die aber auf Fehlinterpretationen beruhen.

 

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