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Die Immobilienhochschule

Wege an die EBZ Business School

Bewerbungsverfahren / Zulassungsvoraussetzungen

Sprachkenntnisse

Internationale StudienbewerberInnen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, die sich als ordentliche Studierende an der EBZ einschreiben möchten, haben vor Aufnahme des Studiums nachzuweisen, dass sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (CEFR B2) verfügen und dadurch befähigt sind, das Fachstudium aufzunehmen. Der Nachweis kann u.a. über eine der beiden folgenden Prüfungen erbracht werden:

Es gibt einige Alternativen zu den oben aufgeführten Prüfungen. Die EBZ Business School bietet jedoch keine Deutschkurse an und verfügt über kein Prüfungszentrum. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das International Office der EBZ Business School.

Zum Zeitpunkt der Studienplatzbewerbung muss das Ergebnis der Sprachprüfung noch nicht vorliegen.

Die Hochschule kann gestatten, dass das Studium bereits vor dem Vorliegen des Sprachnachweises vorläufig aufgenommen wird, wenn das Ergebnis der Sprachprüfung spätestens zum Ende des zweiten Semesters nach Aufnahme des Studiums vorliegt. Voraussetzung für diese vorläufige Zulassung zum Studium ist ein vorheriges Beratungsgespräch mit der Studienberatung der EBZ Business School.

Fremdsprachigen Zeugnissen und Bescheinigungen sind deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen beizugeben, deren Richtigkeit beglaubigt ist.

 

Feststellungsprüfung

Gegebenenfalls kann es nötig sein, dass Sie als internationale/r Studierende/r zusätzlich eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Um festzustellen, ob dies auf Sie zutrifft, nehmen Sie bitte Kontakt zum International Office der EBZ Business School auf.