Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten

Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Oktober 2025 beabsichtigt, im Rahmen des sogenannten Bürokratierückbaugesetzes verschiedene Vorschriften der Gewerbeordnung und der Makler- und Bauträgerverordnung aufzuheben. Zentrale Maßnahme ist dabei die Streichung des § 34c Abs. 2a GewO und des § 15b MaBV und damit die Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmaklerinnen und -makler sowie für Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter. Die Begründung verweist auf das Ziel, den Verwaltungs- und Erfüllungsaufwand insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen zu verringern und den Bürokratieabbau im Sinne des Koalitionsvertrags umzusetzen.









