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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten

Dr. Christian Unsöld. Bildquelle: EBZ / Andreas Molatta

Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Oktober 2025 beabsichtigt, im Rahmen des sogenannten Bürokratierückbaugesetzes verschiedene Vorschriften der Gewerbeordnung und der Makler- und Bauträgerverordnung aufzuheben. Zentrale Maßnahme ist dabei die Streichung des § 34c Abs. 2a GewO und des § 15b MaBV und damit die Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmaklerinnen und -makler sowie für Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter. Die Begründung verweist auf das Ziel, den Verwaltungs- und Erfüllungsaufwand insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen zu verringern und den Bürokratieabbau im Sinne des Koalitionsvertrags umzusetzen.

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