Der Vollzug landesrechtlicher Begrünungspflichten bei Schottergärten – Rechtslage in NRW und Niedersachsen

Schottergärten galten lange als pflegeleichte und kostensparende Gestaltung nicht überbauter Grundstücksflächen. Diese Praxis wurde über Jahre hinweg behördlich geduldet, steht jedoch zunehmend im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Begrünungspflichten und den Anforderungen der Klimaanpassung. Aktuelle verwaltungsgerichtliche Entscheidungen sowie eine verdichtete Vollzugspraxis in NRW und Niedersachsen markieren einen deutlichen Wendepunkt im Umgang mit Stein- und Schotterflächen. Der Beitrag beleuchtet diese Entwicklung und richtet den Blick anschließend auf die besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Implikationen für Wohnungsbaugenossenschaften als institutionelle Grundstückseigentümer.









