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Die Immobilienhochschule

Bildungsschecks

Im Rahmen des Förderprogramms Bildungsscheck NRW ist eine Vielzahl der Studierenden der EBZ Business School förderberechtigt. Sämtliche Studienangebote und Zwischenabschlüsse sind förderfähig. 
Ziel der Förderung des Landes NRW ist es, berufliche Weiterbildung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell zu erleichtern und somit zu beruflicher Weiterbildung anzuregen. Private und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen werden in Höhe von 50%, höchstens jedoch 500 Euro, gefördert. Entsprechende Maßnahmen können und sollen Fachwissen oder fachübergreifende Kompetenzen vermitteln.

Lassen Sie sich in Ihrer Nähe individuell beraten!

 

Wer wird gefördert?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte und  Betriebe:

  • Im individuellen Zugang können Beschäftigte jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
  • Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
  • Auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit und Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Bildungsscheck zu empfangen.


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: (berufs-) abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen sowie Lern- und Arbeitstechniken.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.


Wie wird gefördert?

  • Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 500 Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).