Studierendenvertretung: Raum für studentisches Engagement - Verantwortung und Mitbestimmung

Die EBZ Business School hat sich seit ihrer Gründung im Herbst 2008 sehr dynamisch entwickelt. Mit Änderung der Grundordnung im Frühjahr 2011 hat die Hochschulleitung erneut die Mitspracherechte der Studierenden gestärkt und bietet unter anderem in den Hochschulgremien neue Möglichkeiten für studentisches Engagement beim weiteren Auf- und Ausbau der Hochschule.

Die Studierenden der EBZ Business School haben die neuen Mitwirkungsrechte genutzt und nach der Abstimmung über die Studierendenverfassung und die Gründung des Studierendenparlaments am 01.07.2011 auch die ersten studentischen Vertreter gewählt.

Im Folgenden haben wir Ihnen weitere Informationen über die Wahlen und Aufgaben der gewählten Vertreter zusammengestellt:

Alle immatrikulierten Studierenden an der EBZ Business School werden durch Ihre Einschreibung Mitglied der Studierendenschaft, einer Art studentischer Verein.

Die Studierenden aus allen Jahr- und Studiengängen wählen gemeinsam einmal im Semester ihre Vertreter (m/w).

Entsprechend der parlamentarischen Satzung wählt zunächst jede Studiengruppe einen Gruppensprecher (m/w), der die Interessen der Studiengruppe sowohl gegenüber der Verwaltung (z.B. Terminverschiebungen, Exkursionen, etc.) als auch im Studierendenparlament vertritt. Alle Gruppensprecher gemeinsam bilden das Studierendenparlament.

Das Studierendenparlament dient als zentrale Diskussionsplattform, um eine gemeinsame Position aller Studierendengruppen zu entwickeln. Weiterhin wählt es den Studierendensprecher (m/w) sowie die  studentischen Vertreter (m/w) in den Hochschulgremien. 

Der Studierendensprecher, quasi der Vorstand des Vereins, repräsentiert die Studierendenschaft nach innen und nach außen. Er organisiert und koordiniert studentische Aktivitäten und  Diskussionen, so dass sich die Kommilitonen aktiv an der Mitgestaltung und Weiterentwicklung der Hochschule einbringen können. Dabei fungiert er als Kommunikationsschnittstelle zwischen Dozenten, Verwaltung, Hochschulleitung und Studierenden. Zu seinen Aufgaben gehört es ferner, die Sitzungen des Studierendenparlaments zu leiten. 

Das studentische Mitglied im Senat und das studentische Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten die Interessen der Studierenden in den Hochschulgremien und bringen den typischen studentischen Blickwinkel ein. Als Gremienmitglieder haben Sie ein Rede- und Antragsrecht und stimmen gleichberechtigt mit den Professoren und Mitarbeitern ab.  

Zusammensetzung der Gremien

Senat und Prüfungsausschuss

Das Studierendenparlament

Die Studierendenvertreter